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WICHTIG: die Buchungsbedingungen!
AGB / Reiserücktritts- u. Mietbedingungen
Ihre Buchung wird an den jeweiligen Besitzer/Verwalter schnellstmöglich weitergeleitet,
die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten Sie durch die Firma Lucian Gilka, die
befugt ist, Zahlungen entgegenzunehmen und die Buchung im Namen des Besitzers zu
bestätigen. Das eigentliche Vertragsverhältnis besteht somit immer zwischen dem
Besitzer/Verwalter des jeweiligen Objekts und dem buchenden Gast.
Achtung: Die Rechnungserstellung wird - wie die Zahlungsabwicklung - aus
buchungstechnischen Gründen durch die Firma Lucian Gilka - www.1a-florida.de -
erledigt. Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück oder tritt er den Vertrag nicht
an, können wir Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt durch den Gast beträgt der pauschalisierte Schadenersatzanspruch bei
einem Rücktritt bis zu 2 Monaten vor der Anreise 30%, bis zu 1 Monat vor der Anreise
50%, bei weniger als 1 Monat vor der Anreise 70% und ab einer Woche vor Anreise 85%
des Mietpreises.
Es bleibt dem Gast der Nachweis unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Der jeweilige Eigentümer bzw. Verwalter, nicht die Firma Lucian Gilka, haftet für das
Mietobjekt. Eventuelle Forderungen aus dem Vertrag oder Mängelanzeigen müssen
immer mit dem Eigentümer/Verwalter des Mietobjekts direkt vor Ort geklärt werden.
Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Gast erhält mit
der Buchungsbestätigung immer die Anschrift und Tel.-Nr. des jeweiligen
Eigentümers/Verwalters. Die Firma Lucian Gilka ist hier von der Haftung
ausgeschlossen. Gerichtsstand für die Firma Lucian Gilka ist Essen – Deutschland, für
den jeweiligen Besitzer sein Wohnort in den USA. Den Voucher (Gutschein) erhält der
Gast nach Eingang der Anzahlung. Dieser ist dem Eigentümer bzw. Verwalter bei
Ankunft vorzulegen, ebenso ist die Restzahlung bein Ankunft vor Ort zu erledigen.
Bei Eintritt höherer Gewalt (z.B. Unbenutzbarkeit des gemieteten Objekts infolge Sturm
/ Wasser- und / oder sonstiger Schäden) kann der Gast in ein gleich- bzw. höherwertiges
Objekt umgebucht werden. Ein Schadenersatz ist hieraus nicht abzuleiten.
Für jede Ferienwohnung/Ferienhaus und jedes Hotel haftet der/die Eigentümer.
FAQ: